Digitales Erbe
Facebook, Instagram, Gmail & Co. – löschen oder Gedenkzustand?
Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen stellt sich oft die Frage, was mit dessen digitalen Accounts geschehen soll. Löschen oder Gedenkzustand? Diese Entscheidung ist sehr persönlich. Diese Übersicht erklärt die Möglichkeiten bei den wichtigsten Plattformen und gibt Entscheidungshilfen.
1. Grundsätzlich: Löschen oder Gedenkzustand?
Gedenkzustand: Das Profil bleibt erhalten, niemand kann sich mehr einloggen, Angehörige können Erinnerungen posten, das Profil wird als „In Erinnerung an …“ gekennzeichnet.
Vollständige Löschung: Das Konto wird endgültig entfernt, alle Daten und Beiträge sind nicht mehr abrufbar. Sinnvoll bei sehr privaten oder sensiblen Inhalten.
2. Facebook
- Gedenkzustand möglich (sehr gut ausgebaut).
- Ein enger Angehöriger kann das Profil in den Gedenkzustand versetzen.
- Benötigt: Sterbeurkunde + Nachweis der Verwandtschaft.
- Das Profil bleibt sichtbar, ist aber nicht mehr editierbar.
3. Instagram
- Gedenkzustand oder vollständige Löschung möglich.
- Meta (Facebook/Instagram) bearbeitet Anfragen zentral.
- Benötigt: Sterbeurkunde und Nachweis der engen Verwandtschaft.
- Im Gedenkzustand kann niemand mehr neue Beiträge posten.
4. Gmail / Google-Account
Google bietet zwei Wege: den vorab eingerichteten Kontoinaktivität-Manager oder ein Nachweisverfahren für Angehörige (mit Sterbeurkunde und Nachweis der Erbenstellung). Möglich sind: Account löschen, Daten herunterladen und löschen, oder eingeschränkter Zugang für Angehörige.
5. Weitere wichtige Dienste
- Apple iCloud / Apple ID → Löschen oder Datenexport möglich
- Microsoft / Outlook / OneDrive → ähnliches Verfahren wie Google
- TikTok → nur Löschung möglich (kein Gedenkzustand)
- LinkedIn → Gedenkzustand oder Löschung
- Amazon, PayPal, Banking-Apps → besonders wichtig wegen Zahlungsdaten
6. Entscheidungshilfe
Gedenkzustand eignet sich bei öffentlichen Profilen mit vielen Erinnerungen und wenn Angehörige das Profil als Trost empfinden.
Löschen ist sinnvoll bei sehr privaten Inhalten, wenn der Verstorbene es ausdrücklich gewünscht hat oder bei sensiblen bzw. geschäftlichen Accounts.
7. Praktische Tipps
- Handle möglichst zügig, solange die Accounts noch aktiv sind.
- Sichere wichtige Fotos und Nachrichten vorher.
- Dokumentiere alle Schritte.
- Bei mehreren Erben die Vorgehensweise gemeinsam klären.
Zusammenfassung
Bei Facebook, Instagram, Gmail und vielen anderen Diensten hast du die Wahl zwischen Gedenkzustand und vollständiger Löschung. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein – und für sensible Accounts (Zahlungsdaten) besonders zügig erfolgen.
Häufige Fragen
- Was ist ein Gedenkzustand bei Facebook?
- Das Profil bleibt erhalten und wird mit „In Erinnerung an …“ gekennzeichnet. Niemand kann sich mehr einloggen, aber Angehörige können Erinnerungen posten. Benötigt werden Sterbeurkunde und Verwandtschaftsnachweis.
- Welche Unterlagen brauche ich, um ein Konto zu löschen?
- Meist eine Sterbeurkunde und ein Nachweis der engen Verwandtschaft bzw. der Erbenstellung. Das „Hacken“ von Konten ist nicht erlaubt – immer den offiziellen Weg gehen.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die Vorgehensweisen der Plattformen können sich ändern und ersetzen keine individuelle Beratung. Bei akuten psychischen Belastungen wende dich bitte an die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 (kostenfrei, rund um die Uhr).