Behördengänge

Wie kündige ich Miete, Strom, Versicherungen & Co.?

Nach einem Todesfall müssen zahlreiche Verträge gekündigt oder umgeschrieben werden. Viele Hinterbliebene fühlen sich von dieser bürokratischen Aufgabe überfordert. Diese Übersicht zeigt dir, welche Verträge du kündigen solltest, welche Fristen gelten und welche Unterlagen du brauchst.

1. Allgemeine Hinweise zu Kündigungen

  • Die meisten Verträge können außerordentlich (sonder-)gekündigt werden, wenn der Vertragspartner verstorben ist.
  • Eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde ist fast immer erforderlich.
  • Kündige möglichst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
  • Bewahre immer eine Kopie des Schreibens auf.

2. Mietvertrag kündigen

Frist: in der Regel 3 Monate zum Quartalsende (außerordentliche Kündigung möglich).
Wichtig: Der Mietvertrag läuft grundsätzlich auf den Verstorbenen weiter, bis er gekündigt wird.
Benötigte Unterlagen: Sterbeurkunde + ggf. Erbschaftsnachweis.

3. Strom, Gas, Wasser, Internet & Telefon

Diese Verträge solltest du relativ zeitnah kündigen oder umschreiben:

AnbieterEmpfohlene FristBesonderheit
Strom / Gasinnerhalb 2–4 WochenZählerstand ablesen
Internet / Telefoninnerhalb 4 WochenRouter zurücksenden
GEZ / Rundfunkbeitraginnerhalb 4 WochenAbmeldung möglich
Handyvertraginnerhalb 4–6 Wochenoft mit Sterbeurkunde sonderkündbar

4. Versicherungen kündigen oder prüfen

Nicht alle Versicherungen müssen sofort gekündigt werden – manche zahlen sogar Leistungen aus:

  • Krankenversicherung → sofort kündigen + Karte zurücksenden
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung → kündigen oder auf Erben umschreiben
  • Lebens- und Unfallversicherung → nicht kündigen, sondern Leistung beantragen!
  • Rechtsschutz- und KFZ-Versicherung → prüfen und ggf. kündigen

5. Weitere wichtige Verträge

  • Fitnessstudio, Vereine, Mitgliedschaften
  • Zeitschriften- und Zeitungsabos
  • Streaming-Dienste (Netflix, Amazon Prime etc.)
  • Bausparverträge
  • Kreditkarten und Ratenkredite

6. Praktische Tipps

  • Erstelle eine Liste aller laufenden Verträge des Verstorbenen.
  • Kündige nicht überstürzt Verträge, bei denen Leistungen ausgezahlt werden könnten.
  • Nutze Einschreiben mit Rückschein als Nachweis.
  • Bitte eine Vertrauensperson um Unterstützung.

Zusammenfassung

Vor allem Mietvertrag, Energieversorger, Internet und Versicherungen müssen zeitnah gekündigt oder geprüft werden. Wichtig: Lebens- und Unfallversicherungen nicht kündigen, sondern die Leistung beantragen.

Häufige Fragen

Welche Verträge sollte ich nach einem Todesfall NICHT kündigen?
Lebens- und Unfallversicherungen nicht kündigen – hier solltest du stattdessen die Leistung beantragen. Auch bei anderen Policen erst prüfen, ob Ansprüche bestehen.
Brauche ich für Kündigungen die Sterbeurkunde?
Ja, fast immer ist eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde erforderlich. Kündige möglichst schriftlich per Einschreiben.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die genauen Fristen und Voraussetzungen können je nach Vertrag und Einzelfall abweichen und ersetzen keine individuelle Beratung durch Bestatter, Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale. Bei akuten psychischen Belastungen wende dich bitte an die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 (kostenfrei, rund um die Uhr).